Abmahnungen ausbremsen – das Schutzschriften-Register

Euer JustitiusDie Abmahn-Wut einiger Anwälte, die das Internet regelrecht durchforsten,
um unbescholtenen Bloggern Rechtsverstöße abzudichten, beschäftigen inzwischen
nicht nur die Gerichte, sondern auch Politiker und bloggende Rechtsanwälte
für Internet-Recht.

Aus lauter Angst vor Abmahnungen mit Unterlassungserklärungen und damit verbundenen hohen Kosten ließ sich mancher verbieten, die eigene Meinung zu vertreten. Erlangen solche Anwälte erst einmal eine Einstweilige Verfügung,
dann ist guter Rat in der Tat teuer.

Gegen Abmahnungen kann man sich aber durchaus wehren.

Das Zauberwort heißt Schutzschrift.

Theoretisch kann ein Abmahn-Anwalt bei Verstößen im Internet bei jedem Gericht
eine „Einstweilige Verfügung“ beantragen, denn die Beiträge sind nahezu weltweit abrufbar.
Es ist vorgekommen, dass solche Anwälte in derselben Sache bei mehreren Gerichten
den Erlass einer „Einstweiligen Verfügung“ beantragt haben.
Das überfordert nicht nur die Opfer solcher Attacken, sondern auch die Gerichte.
Es muss wohl eine Flut solcher Anträge gegeben haben, denn aus reiner Liebe zum Fußvolk haben Richter noch nie die Notbremse gezogen.
Eigennutz dürfte wohl eine entscheidende Rolle gespielt haben.

Jedenfalls schließen sich immer mehr Gerichte dem Verfahren
des Schutzschriften-Registers an.  – Das ist erfreulich für die Opfer.
Wer eine Abmahnung erhält muss nun also nicht mehr schlaflose Nächte verbringen, sondern hinterlegt seine Schutzschrift nebst Anlagen beim Schutzschrift-Register und vermeidet so, dass der Abmahn-Anwalt hinter-rückst zu einer Einstweiligen Verfügung kommt. Will er dem Opfer dennoch an den Kragen, bleibt ihm nur das Hauptsache-Verfahren.

Das Opfer solcher Abmahnungen gewinnt nicht nur Zeit, es darf auch davon ausgehen, dass der Abmahn-Anwalt nunmehr vom Täter einen Vorschuss verlangen wird, weil die Kosten nicht mal so eben an das Opfer durchgereicht werden können.
Damit ist das Thema Abmahnungen nicht völlig vom Tisch.
Der Willkür und dem Missbrauch ist aber zunächst ein kleiner Riegel vorgeschoben …

denkt sich Euer Justitius

Sieh auch hier:   Schutzschriften-Register

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