Die Pressekammer Hamburg
gerät immer mehr in den Verdacht
der Rechtsbeugung.
Viele Menschen machen sich inzwischen darum Gedanken. – Nun ist nicht jeder Gedanke von derselben Qualität.
GOOGLet man allerdings Rechtsbeugung und Richterin Simone Käfer findet man erstaunliche Beiträge im Netz.
Einen Gedanken fand ich dabei faszinierend.
Wenn ein Richter eine Rechtsvorschrift so weit dehnt, dass sie kaum mehr erkennbar ist, mit dem Ziel, den Gesetzgeber zu korrigieren, also das Gesetz nachzubessern, weil
es ihm nicht gefällt oder nicht weit genug geht, dann liegt der Verdacht der Rechtsbeugung nahe.
Was hat das denn nun mit Simone Käfer und der Pressekammer Hamburg zu tun?
Obwohl der BGH und das Verfassungsgericht der juristischen Person nicht dasselbe Persönlichkeitsrecht zugesteht wie der natürlichen Person, versucht die Pressekammer Hamburg nachzubessern unter Missachtung der höchstrichterlichen Rechtssprechung.
Basieren die Persönlichkeitsrechte einer natürlichen Person auf Art. 1 GG
so wird bei juristischen Personen allenfalls ein Schutz nach Art 2 GG zugestanden.
Oder anders ausgedrückt: ein Mensch kann sich in seiner Würde verletzt fühlen.
Eine juristischen Person hat gar keine Gefühle und erst Recht keine Menschenwürde.
Eine juristische Person gleich zu behandeln ist also einfach nur falsch.
Obwohl das unstrittig ist, versucht es die Pressekammer Hamburg immer wieder,
mit einer Sturheit, die darüber nachdenken lässt, ob sich die Staatsanwaltschaft
mir ihr wegen Rechtsbeugung befassen sollte.
Weiter Gedanken dazu hier
Euer
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