Fehlurteil aus Bösartigkeit

Rechtsanwalt Johann Schwenn sagte:
Das sei ein Fehlurteil aus Bösartigkeit – kein Justizirrtum.

Da stellt sich mir die Frage nach Schadensersatz.
Wieso haften Richter, die grob-fahrlässig oder gar vorsätzlich ein Fehlurteil fällen,
nicht für die Folgen ?
Bei allem Verständnis für die richterliche Unabhängigkeit,
aber die muss doch auch Grenzen haben.

Warum steht das Volk, in dessen Namen Recht gesprochen werden soll,
nicht auf und verlangt, dass solche Richter zur Rechenschaft gezogen werden?

fragt ein nachdenklicher Justitius

.

.

:

Teile mit Freu(n)de(n) : Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
  • Twitter
  • Facebook
  • XING
  • LinkedIn
  • Google Bookmarks
  • Ask
  • Live-MSN
  • MySpace
  • MyShare
  • Mixx
  • Webnews
  • MisterWong
  • email
  • Print

Über Karl-Peter

Nett & freundlich oder auch nicht.
Dieser Beitrag wurde unter Allgemein, fragt, Justitius, Rechte & Paragraphen abgelegt und mit , , , , , , , , , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar