Fehlurteil aus Bösartigkeit

Rechtsanwalt Johann Schwenn sagte:
Das sei ein Fehlurteil aus Bösartigkeit – kein Justizirrtum.

Da stellt sich mir die Frage nach Schadensersatz.
Wieso haften Richter, die grob-fahrlässig oder gar vorsätzlich ein Fehlurteil fällen,
nicht für die Folgen ?
Bei allem Verständnis für die richterliche Unabhängigkeit,
aber die muss doch auch Grenzen haben.

Warum steht das Volk, in dessen Namen Recht gesprochen werden soll,
nicht auf und verlangt, dass solche Richter zur Rechenschaft gezogen werden?

fragt ein nachdenklicher Justitius

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Über Karl-Peter

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Eine Antwort zu Fehlurteil aus Bösartigkeit

  1. ImmoPartner Haan sagt:

    In unserem Bürohaus, dass nur über WCs, Waschbecken und 2 Teeküchen verfügt hatten man bis zum Jahre 2013 und ab dem Jahre 2015 immer jährliche Wasserkosten in Höhe von wenigen hundert Euro. Im Jahre 2014 führte die Stadtwerke Haan Arbeiten in direkter Nähe zu einer Wasseruhr durch. Hierbei ist es offensichtlich zu einem Rollensprung gekommen. Die Wasseruhr zeigte einen Verbrauch von über 15.300.000 Litern (15.300 Tonnen) für die Zeit von 301 Tagen an. Das entspricht einem Verbrauch von über 339 voll gefüllten Badewannen – an jedem Tag! Die Stadtwerke baute die Wasseruhr aus und zerstörte sie dabei. Danach ließ sie die Wasseruhr überprüfen und konnte keine Fehlfunktion feststellen.

    Der Fall landete vor dem Landgericht Wuppertal. Um festzustellen, ob es die Wassermengen überhaupt durch die Zuleitungen und Abflüsse unseres Hauses fließen konnten, haben wir die IHK gebeten einen vereidigten Sachverständigen zu benennen, der diese Frage beantworten kann. Der Sachverständige hat sich vor Ort die Wasserleitungen angeschaut und kam zu dem Ergebnis, dass der für das Jahr 2014 durch die defekte Wasseruhr angezeigte Verbrauch „sowohl praktisch als auch theoretisch gar nicht möglich“ war. Diese Wassermengen hätten weder durch die Zuleitungen noch durch die Abwasserleitungen fließen können. Das Gutachten wurde der Richterin am Landgericht Wuppertal, Dr. Zwermann-Milstein vorgelegt, deren Aufgabe es gewesen wäre, es zu überprüfen.
    Offenbar wollte sie zu Gunsten des Staatsunternehmens Stadtwerke Haan urteilen und negierte physikalischen Gesetze.
    Das Gutachten überprüft sie nicht sondern relativierte es. Sie führte aus, dass der Gutachter die defekte Wasseruhr nicht gesehen habe. Seine Aufgabe bestand jedoch darin zu überprüfen ob die Leitungen für die strittige Wassermenge ausreichend dimensioniert waren, ob die Wassermengen durch diese fließen konnten.
    Analog kann man behaupten, ein Mensch sei mit dem Fahrrad von Düsseldorf zum Mond gefahren. Ein Gutachten, das darlegt, dass dies aufgrund der physikalischen Gesetze nicht möglich ist, würde die Richterin relativieren, indem sie ausführt, der Gutachter habe die Reifen des Fahrrades nicht gesehen.

    Wir haben das Verfahren vor dem Landgericht Wuppertal vollständig verloren und müssen Gerichts- Anwalts- Gutachter, Wasser und Kanalbenutzungskosten, zusammen weit über 100.000 Euro zahlen.

    Gegen dieses Fehlurteil haben wir Berufung beim OLG Düsseldorf eingelegt. Die Richterinnen van Rossum, Dr. Jürging und der Richter Tischner haben einen Hinweisbeschluss erteilt, in dem sie ausführen, dass unsere Berufung keine Aussicht auf Erfolg habe. Mit den Fehlern des Landgerichts beschäftigten sie sich nicht sondern phantasieren, dass durch tropfende Wasserhähne oder durchlaufende Toilettenspülungen die 15.300.000 Liter Wasser = 102.00 bis zum Rad gefüllte Badewannen = 339 bis zum Rand gefüllte Badewannen täglich über 301 abgeflossen sein könnten, obwohl der vereidigte Sachverständige ausführte das „durchlaufende WC-Spülkästen sowie Auslaufarmaturen an Spülen, Waschtischen oder Ausgussbecken … nicht annährend in der Lage (sind) einen derart hohen Wasserverbrauch zu verursachen.“

    Alle Mitarbeiter haben vor dem Landgericht bezeugt, dass niemandem auch nur einen tropfenden Wasserhahn oder eine einzelne durchlaufende WC Spülung aufgefallen ist. Die Gerichte ließen auch diese Aussagen unberücksichtigt.

    Passieren kann dass jedem in Deutschland. Sollte der Zählersprung zu eine Zahlenreihe weiter vorne stattfinden, liegt der Schaden für den Endverbraucher nicht wie in diesem Fall (Gerichtsgebühren, Gutachter Gebühren, Kanalgebühren) bei über 120.000 € sondern vielleicht bei 1, 10 oder 100 Millionen €.
    Die Richter Dr. Zwermann-Milstein, von Rossum, Dr. Jürging und Tischner stellen sich über physikalische Gesetze. Sie erfinden Sachverhalte die technisch und physikalisch unmöglich ist, obwohl ihnen die Gutachten vorliegen, die genau Gegenteiliges attestieren.
    Der Bürger ist diesen Handlungen, die meines Erachtens eine Rechtsbeugung darstellen, hilflos ausgeliefert.

    Wir haben aufgrund dieser Erfahrungen alle Investitionen in Deutschland sofort gestoppt, da wirtschaftliches Handeln ein Mindestmaß an Rechtssicherheit erfordert. Alle sozialen Engagements in Deutschland stellen wir ein.

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