Die Pressekammer Hamburg neigt dazu,
Bürgern das Recht auf Meinungsfreiheit
abzusprechen und die Persönlichkeitsrechte
über das Recht der Öffentlichkeit auf Information
zu stellen.
Prozesse ziehen sich über Jahre
in die Länge.
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Nun hat das Verfassungsgericht ein Machtwort gesprochen.
Demnach werden die Grenzen der Meinungsfreiheit erst überschritten,
wenn die geäußerten Wahrheiten zu einer unverhältnismäßig großen Verletzung
der Persönlichkeitsrechte führen.
schreibt Zeit online
und weiter:
Die Karlsruher Richter hoben die Entscheidungen ihrer Kollegen
nun wegen Verstoßes gegen die Meinungsfreiheit auf und
kritisierten, die Vorinstanzen hätten deren Bedeutung und Tragweite
nicht hinreichend gewürdigt.
So müssen nun Betroffene die Behauptung wahrer Tatsachen
aus ihrer Sozialsphäre grundsätzlich hinnehmen.
Die Schwelle zur Persönlichkeitsrechtsverletzung werde erst dann überschritten,
wenn ein Schaden zu befürchten ist, „der außer Verhältnis zu dem Interesse
an der Verbreitung der Wahrheit steht“, hieß es in dem Kammerbeschluss.
Eine höchstrichterliche Entscheidung bindet auch Richter.
Sie haben sich an Recht und Gesetz zu halten.
Das gilt auch für die Richter der Pressekammer Hamburg.
Die richterliche Unabhängigkeit endet dort,
wo Richter gegen Recht verstoßen.
Wir dürfen gespannt sein, ob die Botschaft bei den Richtern
der Pressekammern angekommen ist.
meint Euer Justitius
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