Das Ende der Gerechtigkeit – Jens Gnisa

Das-Ende-der-Gerechtigkeit

Ich lese gerade dieses Buch und möchte nicht vorenthalten, was Richter Gnisa zur Flüchtlingspolitik
von Angela Merkel zu sagen hat.

Schade finde ich allerdings, dass er nicht auch aufzeigt,
wie juristisch die Bundeskanzlerin zur Verantwortung
zu nehmen wäre.

Gnisa wirft „dem Staat“ Staatsversagen und Kontrollverlust vor, nennt Namen,
aber nur ausnahmsweise.

Ein Beispiel finden wir auf Seite 14:

Angela Merkel hat aus humanitären Motiven den Flüchtlingen Tür und Tor geöffnet, und dabei aber nicht nur auch Kriminelle und sozial Entwurzelte ins Land gelassen. Sie hat darüber hinaus einer noch viel größeren Bedrohung den Weg gebahnt: der phasenweisen Kapitulation des Staates. Denn nichts anderes bedeutete es, dass er es weitenteils aufgegeben hatte, die Identitäten der Ankömmlinge ernsthaft zu überprüfen. Bis heute hat er es zudem nicht geschafft, dem Sozialbetrug durch Flüchtlinge einen Riegel vorzuschieben.

Zwar kommt Gnisa zu dem Ergebnis, dass
Merkel die Flüchtlinge grundsätzlich aufnehmen durfte,
das Recht also hier nicht gebrochen hat,
er macht sie jedoch auch verantwortlich
für juristische Falschaussagen,
die unhaltbar sind.

So führt er auf Seite 206 beispielsweise aus:

Ein Beispiel: die Kanzlerin verwendet in ihren Reden gern den Begriff Volk,
der juristisch genau definiert ist.

Im Weiteren erklärt er ,
WER das Staatsvolk,
also das deutsche Volk ist.

Dann schreibt er weiter:

Die Kanzlerin hat demgegenüber am 26.Februar 2017 in Mecklenburg-Vorpommern in einer Rede gesagt: „Die Zeit der deutschen Einheit, die Zeit als der eiserne Vorhang fiel, die Zeit als Europa zusammen gewachsen ist, war eine wunderbare Zeit.
Und deshalb gibt es auch keinerlei Rechtfertigung, dass sich kleine Gruppen
aus unserer Gesellschaft anmaßen zu definieren, wer das Volk ist.
Das Volk ist jeder, der in diesem Land lebt.
Und das lassen wir uns nicht nehmen.“

Die Kanzlerin interpretiert das Recht hier um.
Aus dem Umstand, dass alle Menschen gleich sind,
leitet sie ab, dass diese auch gleiche Rechte haben.
Und genau das ist es rechtlich eben nicht.
Angela Merkel erweitert den juristischen Begriff
unzulässig auf alle Menschen, die hier leben.

Auf Seite 208 geht er auf Aydan Özoguz ein, die am liebsten alle Türken
hier wählen lassen möchte und auf Sigmar Gabriel, der Erdogan
hier Wahlkampf machen lassen wollte.
Er erwähnt eine Verfassungsbeschwerde, die das Verfassungsgericht nutzte,
um das zu unterbinden, und nennt das eine schallende Ohrfeige für die Bundesregierung.

Merkel kommt insgesamt nicht gut weg in seinem Buch.

Wenn der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes so deutliche Worte findet,
lässt das hoffen.

Auf Seite 255 schließlich schreibt Gnisa:

Wir haben zu viele Menschen in unser Land gelassen,
die schon in ihren Heimatländern kriminell waren.
Ein Staat, dem an seiner Existenz etwas liegt,
muss seine Grenzen schützen.

Zwar gehe ich nicht in allem einig, was schreibt,
dazu werde ich mich später noch äußern, aber
für diese deutliche Richtigstellung aus Richter-Mund
lobe ich ihn ausdrücklich.

Das hat auch nicht einmal ansatzweise etwas mit Ausländerfeindlichkeit
oder einer RECHTEN Einstellung zu tun, sondern mit Rechtsstaatlichkeit.

Euer

Euer Justitius

Justitius mit der Waage der Gerechtigkeit



 

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