Justitius beginnt seine Arbeit

Für alles gibt es eine Zeit.

Und jetzt ist es Zeit, dass Justitus mit seiner Arbeit beginnt.
Ein Blog ist dazu eine gute Möglichkeit.

Gemeinsam mit anderen Autoren, werden wir als Justitius
juristische Fälle aufgreifen und durchaus Kritik üben an Fehlentwicklungen
in unserer Justiz.
Ob es um die mühselige Mobbing-Rechtsprechung in Deutschland geht,
die Abmahn-Fehlentwicklung oder die sogenannte richterliche Unabhängigkeit,
die oft eher in Willkür ausartet, wir greifen diese Themen auf.

Unsere Justiz in Deutschland bräuchte eine grundlegende Reform.

Das beginnt mit den Voraussetzungen für das Richteramt und endet noch nicht
mit der Dienstaufsicht für Richter, die derzeit praktisch nicht angewandt wird.

Voraussetzung für das Richteramt ist auch soziale Kompetenz.
Diese erwirbt man aber erst im Laufe der Lebenszeit durch Lebenserfahrung.
Deshalb ist einer unserer Vorschläge zum Richteramt nur zuzulassen,
wer mehr als 10 Jahre Erfahrung als Rechtsanwalt bzw. Staatsanwalt gemacht hat.

Soziale Kompetenz muss an verbindlichen Kriterien festgemacht werden,
die überprüfbar sind.
Man trifft heute brüllende, cholerische Richter seltener an in Gerichtssälen,
aber es gibt sie noch. Auch Zyniker und Narzisten begegnet man gelegentlich.
Soziale Kompetenz misst sich aber auch an einem Grundverständnis aktueller Entwicklungen.

So ist es peinlich, wenn man Richter erlebt, die sich mit dem Internet
überhaupt nicht auskennen und Sachverhalte beurteilen sollen, von denen
sie überhaupt nichts verstehen.  –  Fortbildungen wären hier ein Muss.

Die Soziale Kompetenz bei Richtern sollte ähnlich wie ein TÜV
regelmäßig überprüft werden.  Nur so kann gewährleistet werden,
dass unsere Richter fit sind.

Das Amt des Richters ist ein verantwortungsvolles Amt.
Das Volk, in dessen Namen Recht gesprochen wird,
hat einen Anspruch darauf, dass Richter dienst-fähig sind.
Das ist jedoch bei Cholerikern und Narzisten nicht der Fall.
Zur Dienstaufsicht und Fürsorgepflicht gehört also auch die Prüfung,
ob Richter gesund sind.

Die Überlastung der Gerichte verträgt sich auch nicht wirklich
mit der Nebentätigkeitserlaubnis für Richter.
Wenn sich einerseits Verfahren unendlich hinziehen, weil Richter überlastet sind,
sie aber andererseits ein Zubrot durch Seminare und Vorträge verdienen, die das Richtergehalt geeignet sind zu überschreiten, dann stimmt hier die Verhältnismäßigkeit nicht.

Nicht zuletzt sollte auch die Qualität der Urteile untersucht werden.

In Berlin werden gerade in einer Studie Fehlurteile untersucht.
Interessant wäre doch aber auch die Frage, wie sich die Fehlurteile verteilen
auf die jeweiligen Kammern.
Auffällige Kammern sollten geprüft werden.
Richter Buske ist hier ein Beispiel, dass für Schlagzeilen gesorgt hat.
Wo beginnt also und wo endet die Fürsorgepflicht ?

Es geht hier nicht darum mit der Justiz abzurechnen, sondern darum
Denkanstöße zu geben für eine grundlegende Reform.
Dabei wollen wir auch durchaus über den deutschen Tellerrand hinaus schauen.
In Australien muss eine Mediation durchgeführt worden sein, bevor eine Klage
überhaupt zugelassen wird.
In Deutschland machen immer öfter Richter von der gerichtlichen Mediation Gebrauch. Pflicht ist sie bisher nicht.  Sinnvoll wäre es aber, in Lösungen zu denken und
nicht in Rechtsansprüchen.
Für Juristen sicher ein gewöhnungsbedürftiger Gedanke.

Es gibt viel zu tun auf dem Weg zu mehr Gerechtigkeit in der Justiz.
Packen wir es an !
                        Euer Justitius
Euer Justitius

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Über Karl-Peter

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