Gerade lief bei Arte wieder die Verfilmung zu diesem Fall.
Demnächst werden wir erfahren, ob Schadensersatz
in Höhe von 1,8 Millionen Euro zugesprochen wird.
Mollath wirft vielen Amtspflichtverletzungen vor,
schreibt Welt.
NTV berichtet:
Mollath sagte, ihn verfolgten die Jahre der Unterbringung bis heute.
In der Psychiatrie sei er jahrelang jede Nacht im Stundentakt geweckt worden.
Dies belaste ihn noch immer.
Er habe seit seiner Freilassung nicht durchschlafen können
und sei immer zu den Anstalts-Weckzeiten aufgewacht.
Mollath sagte, er habe bis heute weder einen festen Beruf,
noch einen festen Wohnsitz.
Er wohne bei Freunden, die ihn aufnehmen.
Meistens halte er sich dabei außerhalb Bayerns auf.
Wie ist das vereinbar mit Art. 1 GG ?
Besitzen „WEG-GESPERRTE“ keine Würde mehr ?
fragt sich